Leere Verpackungen werden in den Gelben Säcken, Tonnen und Containern entsorgt. Dahinein dürfen andere Gegenstände aber nicht, obwohl sie aus den gleichen Stoffen bestehen. Eine Schüssel aus Kunststoff oder ein Kochtopf aus Aluminium beispielsweise müssen über den Restmüll entsorgt werden. Das ist so, weil die Hersteller und der Handel für die Entsorgung der Verpackungen zahlen. Für den Restmüll sind die Gemeinden zuständig. Sie verlangen dafür von jedem Verbraucher Gebühren.