Bau-Leistungen müssen am Ende abgenommen werden. Das bedeutet: Der Auftrag-Geber (Bauherr) bestätigt, dass der Auftrag-Nehmer (Bau-Unternehmer) die Bau-Leistung fachgerecht ausgeführt hat und das Bauwerk keine größeren Mängel hat. Das nennt man Abnahme.