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Abnahme

  • Bau-Leistungen müssen am Ende abgenommen werden. Das bedeutet: Der Auftrag-Geber (Bauherr) bestätigt, dass der Auftrag-Nehmer (Bau-Unternehmer) die Bau-Leistung fachgerecht ausgeführt hat und das Bauwerk keine größeren Mängel hat. Das nennt man Abnahme.
  • Verwandte Begriffe

  • Bauherr
  • Baustellen­begehung
  • VOB
  • Mehr zum Begriff Abnahme
  • Übung zum Begriff Abnahme